Schulhaus und Klassenzimmerordnung:
- Wir verhalten uns leise während des Unterrichts und stören niemanden beim Lernen.
- Wir halten unseren Arbeitsplatz, unseren Klassenraum, das Schulgebäude, den Pausenhof und die Toiletten sauber.
- In der kleinen Pause richten wir unser Unterrichtsmaterial für die nächste Stunde.
- Wenn die Pause zu Ende ist, halten wir uns im Klassenzimmer und nicht mehr auf dem Gang auf.
- Wir gehen sorgfältig mit schulischem Eigentum (Stühle, Tische, Bücher, Karten, Ausstellungsgegenstände, …) um und beschädigen auch nicht das Eigentum unserer Mitschüler.
- Karten und Geräte (Tafel, Projektor, Fenster, Heizung, Jalousien, CD-Player, …) bedienen wir nur auf Anweisung der Lehrkraft.
Regeln für die große Pause:
- Wir achten auf die Einhaltung unserer Pausenregeln.
Verbote:
- Kaugummi kauen während des Unterrichts ist verboten.
- Wir werfen im Winter nicht mit Schneebällen.
Wichtige Informationen:
Unterrichtsbeginn:
- Um 7.35 Uhr können wir in unsere Klassenzimmer gehen, um die Sachen für die erste Stunde zu richten.
- Beginnt der Unterricht später, bleiben wir bis zum Läuten im unteren Foyer des Neubaus.
Fahrrad- und Roller Abstellraum:
- Unsere Fahrräder und Roller stellen wir im Abstellraum ab und verschließen sie sorgfältig. Beschädigungen durch andere melden wir sofort dem Hausmeister oder einer Lehrkraft.
- Den Abstellraum dürfen wir nur zum Einstellen und Abholen unseres Fahrrades betreten.
- Während der Unterrichtszeit bleibt der Abstellraum zugeschlossen.
- Unsere Fahrzeuge stellen wir auf dem Schulgelände auf eigene Gefahr und Haftung ab.
- Auf dem gesamten Schulgelände schieben wir unsere Fahrzeuge.
Schulbesuch, Versäumnisse (gemäß Schulbesuchsverordnung vom 21. März 1982)
- Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und alle übrigen, verbindlichen Veranstaltungen ordnungsgemäß zu besuchen.
- Bei Erkrankungen oder anderen Hinderungsgründen muss die Klassenlehrkraft am ersten Tag mündlich oder schriftlich informiert werden. Grundsätzlich ist der Schule spätestens am 3. Tag nach Beginn der Fehlzeit eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
- Beurlaubung bis zu zwei Tagen sind beim Klassenlehrer zu
beantragen, darüber hinaus kann die Schulleitung freigeben. - Eine Ferienverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich.
Schulweg
- Der Schüler ist auf dem Schulweg Verkehrsteilnehmer. Die
Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. - Als Schulweg ist aus versicherungsrechtlichen Gründen die kürzeste bzw. sicherste Strecke zu wählen. Dieser darf nicht verlassen werden.
- Die ortsansässigen Schüler sollen rechtzeitig von zu Hause
weggehen, sodass sie pünktlich, jedoch nicht früher als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulhaus eintreffen. - Fahrschüler sollten rechtzeitig, aber nicht früher als fünf Minuten an der Bushaltestelle sein. Dort betreten sie geordnet den Schulbus.
Unfälle
Unfälle während der Unterrichtzeit und auf dem Schulweg sind unverzüglich der Schulleitung zu melden.